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Wettbewerb auf dem Gasmarkt
? In einigen Gebieten ist es
inzwischen möglich: In Hamburg, Berlin, Leipzig, aber auch in einige
Regionen Nordrhein-Westfalens und Hessens - doch bislang bleibt es eine
Ausnahme: Nur wenige Erdgaskunden haben bislang die Möglichkeit, ein
Konkurrenzangebot zum örtlichen Gasversorger zu nutzen. Wir haben die
jeweiligen Anbieter in der Datenbank gelistet. Allerdings gibt es hier (noch)
keine Funktion, mit der wir (Anhand der Postleitzahlen) tatsächlich
für die betreffenden Regionen sichtbar machen können, welche Anbieter
dort jeweils ein Konkurrenzangebot machen. Dies bleibt bislang den
'kommerziellen' Preisvergleichsrechnern vorbehalten, die wir in der
öffentlichen Datenbank aus diesem Grund in der linken Spalte verlinkt
haben. Allerdings. Auch wenn man dort für einzelne Postleitzahl-Bereiche
Angebote 'einholen kann' - Der Sinn d i e s e r Gaspreistabelle bleibt nach wie
vor, wirklich alle bundesweit vorhandenen Gasanbieter vergleichbar zu machen.
e-wie-einfach
? In einem Punkt hat der
vorhergehende Absatz natürlich vereinfacht: Praktisch bundesweit existiert
ein Angebot der e.on-Tochter e-wie-einfach. Dieser ist jeweils
geringfügig preiswerter als der vom örtlichen Versorger angebote
Grundpreistarif - und damit doch eher ein Placebo: Praktisch alle Versorger
bieten neben dem Grundpreistarif sogenannte 'Sonder- oder
Vollversorgungstarife'. Diese sind meist spürbar billiger als der
örtliche Grundpreistarif - und damit auch spürbar billiger als
e-wie-einfach. Aber auch aus energiepolitischen Gründen halten wir einen
Wechsel zu d i e s e m Anbieter für wenig erstrebenswert. E.on ist der mit
Abstand größte Importeur, der auf diese Weise an den Angeboten der
meisten lokalen Versorger mit-verdient. Die lokalen Versorger sind dabei aber
nur in den seltensten Fällen wirklich für die steigenden Preise
verantwortlich. In vielen Fällen geben sie tatsächlich nur die
Preissteigerung des Großhändlers an ihre Kunden weiter. Dabei
steigen die Großhandelspreise seit Jahren schneller als der Importpreis.
Das heißt: Der Gewinn-Anteil des Importeurs und Großhändlers
steigt - und dort liegt der eigentliche energiepolitische Skandal der aktuellen
Preisentwicklung. Wenn nun just der größte Importeur und
Preistreiber versucht, mit einem minimal gesenkten Endverkaufspreis den lokalen
Anbietern Kunden abzujagen, ist das kartellrechtlich in hohem Maße
problematisch - und kann von uns nicht gefördert oder auch nur
gutgeheißen werden.
Wechsel kontra
$315 Wer den lokalen Gasanbieter
wechselt - oder auch nur beim örtlichen Gasanbieter n e u einen speziellen
Sondertarif bucht, verzichtet im übrigen auf sein Recht, gegen eine
Preissteigerung nach $315 BGB widerspruch wegen 'unbilliger'
Preiserhöhungen einzulegen. Schließlich hat der Kunde dann dem in
diesem Vertrag angebotenen Preis aktiv zugestimmt. Auch wenn der örtliche
Gaslieferant häufig tatsächlich nur Preissteigerungen seines
Vorlieferanten an den Endkunden weitergibt.... Gerade dort, wo der Vorlieferant
in Wahrheit auch Eigentümer des Endversorgers ist (oder zumindest
wesentlich an diesem beteiligt), wird die Unbilligkeit in unseren Augen durch
die zersplitterte Firmenstruktur nur verschleiert. Gerade bei Anbietern, die
spürbar höhere Preise verlangen, als das lokale Umfeld, halten wir
einen Widerspruch nach $315 deshalb (ähnlich wie der Bund der
Energieverbraucher) immer noch für zulässig und erfolgversprechend!
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