Wettbewerb auf dem Gasmarkt ?
In einigen Gebieten ist es inzwischen möglich: In Hamburg, Berlin, Leipzig, aber auch in einige Regionen Nordrhein-Westfalens und Hessens - doch bislang bleibt es eine Ausnahme: Nur wenige Erdgaskunden haben bislang die Möglichkeit, ein Konkurrenzangebot zum örtlichen Gasversorger zu nutzen. Wir haben die jeweiligen Anbieter in der Datenbank gelistet. Allerdings gibt es hier (noch) keine Funktion, mit der wir (Anhand der Postleitzahlen) tatsächlich für die betreffenden Regionen sichtbar machen können, welche Anbieter dort jeweils ein Konkurrenzangebot machen. Dies bleibt bislang den 'kommerziellen' Preisvergleichsrechnern vorbehalten, die wir in der öffentlichen Datenbank aus diesem Grund in der linken Spalte verlinkt haben. Allerdings. Auch wenn man dort für einzelne Postleitzahl-Bereiche Angebote 'einholen kann' - Der Sinn d i e s e r Gaspreistabelle bleibt nach wie vor, wirklich alle bundesweit vorhandenen Gasanbieter vergleichbar zu machen.

e-wie-einfach ?
In einem Punkt hat der vorhergehende Absatz natürlich vereinfacht: Praktisch bundesweit existiert ein Angebot der e.on-Tochter e-wie-einfach. Dieser ist jeweils geringfügig preiswerter als der vom örtlichen Versorger angebote Grundpreistarif - und damit doch eher ein Placebo: Praktisch alle Versorger bieten neben dem Grundpreistarif sogenannte 'Sonder- oder Vollversorgungstarife'. Diese sind meist spürbar billiger als der örtliche Grundpreistarif - und damit auch spürbar billiger als e-wie-einfach. Aber auch aus energiepolitischen Gründen halten wir einen Wechsel zu d i e s e m Anbieter für wenig erstrebenswert. E.on ist der mit Abstand größte Importeur, der auf diese Weise an den Angeboten der meisten lokalen Versorger mit-verdient. Die lokalen Versorger sind dabei aber nur in den seltensten Fällen wirklich für die steigenden Preise verantwortlich. In vielen Fällen geben sie tatsächlich nur die Preissteigerung des Großhändlers an ihre Kunden weiter. Dabei steigen die Großhandelspreise seit Jahren schneller als der Importpreis. Das heißt: Der Gewinn-Anteil des Importeurs und Großhändlers steigt - und dort liegt der eigentliche energiepolitische Skandal der aktuellen Preisentwicklung. Wenn nun just der größte Importeur und Preistreiber versucht, mit einem minimal gesenkten Endverkaufspreis den lokalen Anbietern Kunden abzujagen, ist das kartellrechtlich in hohem Maße problematisch - und kann von uns nicht gefördert oder auch nur gutgeheißen werden.

Wechsel kontra $315
Wer den lokalen Gasanbieter wechselt - oder auch nur beim örtlichen Gasanbieter n e u einen speziellen Sondertarif bucht, verzichtet im übrigen auf sein Recht, gegen eine Preissteigerung nach $315 BGB widerspruch wegen 'unbilliger' Preiserhöhungen einzulegen. Schließlich hat der Kunde dann dem in diesem Vertrag angebotenen Preis aktiv zugestimmt. Auch wenn der örtliche Gaslieferant häufig tatsächlich nur Preissteigerungen seines Vorlieferanten an den Endkunden weitergibt.... Gerade dort, wo der Vorlieferant in Wahrheit auch Eigentümer des Endversorgers ist (oder zumindest wesentlich an diesem beteiligt), wird die Unbilligkeit in unseren Augen durch die zersplitterte Firmenstruktur nur verschleiert. Gerade bei Anbietern, die spürbar höhere Preise verlangen, als das lokale Umfeld, halten wir einen Widerspruch nach $315 deshalb (ähnlich wie der Bund der Energieverbraucher) immer noch für zulässig und erfolgversprechend!

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